Die ersten Schritte im Trauerfall


Was bei einem Trauerfall zuhause zu tun ist

Bevor Sie ein Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens beauftragen können, müssen Sie zuvor den Hausarzt oder den allgemeinen hausärztlichen Bereitdienst Chemnitz (0371/19292) rufen. Dieser stellt dann den Tod entsprechend fest und eine sogenannte Todesbescheinigung aus. Erst mit dieser darf ein Bestatter d. Verstorbenen versorgen, eine Abschiednahme vorbereiten oder sie/ihn abholen.

Selbstverständlich können Sie uns auch vor Eintreffen des Arztes verständigen. Jederzeit stehen wir Ihnen dabei für Ihre Fragen zur Verfügung.

Falls Sie bei einem Sterbefall den Notarzt rufen, wird oftmals nur eine vorläufige Todesbescheinigung ausgestellt. Das bedeutet, dass sie danach dennoch den Hausarzt oder den allgemeinen hausärztlichen Bereitdienst Chemnitz (0371/19292) informieren und eine reguläre Todesbescheinigung ausstellen lassen müssen. Denn nur mit dieser dürfen Bestatter tätig werden.

Nach Feststellung des Todeszeitpunktes bleiben 36 Stunden Zeit bis d. Verstorbene laut Gesetzgeber in für Verstorbene geeignete Räumlichkeiten überführt werden muss. Sowohl unser Bestattungshaus als auch der Großteil der Chemnitzer Friedhöfe verfügt über entsprechende Räume. Eine Abschiednahme ist dort jederzeit möglich.

Wenn der Trauerfall im Krankenhaus oder im Pflegeheim eintritt
Sowohl im Krankenhaus als auch im Pflegeheim ruft oftmals das diensthabende Pflegepersonal eine Arzt zur Feststellung des Todes und zur Ausstellung der Todesbescheinigung. Eine dortige Abschiednahme ist je nach Einrichtung sowohl auf dem Zimmer d. Verstorbenen als auch in speziellen Abschiednahmeräumlichkeiten möglich. Oftmals wird die Gestaltung der Abschiednahme vom Pflegepersonal sowie von den Angehörigen selbst übernommen. Dabei stehen wir Ihnen natürlich jederzeit auch unterstützend zur Verfügung.