Versicherungs- und Rentenleistungen
Nachfolgend erhalten Sie einige Informationen zu Versicherungs- und Rentenleistungen, die nach Eintritt eines Sterbefalls in Anspruch genommen werden. Wir können und wollen keine rechtliche Beratung leisten und möchten Ihnen ohne Gewähr eine erste Orientierung in diesem Themenbereich zu geben.
Gesetzliche Krankenkasse
Das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen wurde im Jahr 2004 ersatzlos gestrichen.
Private Versicherungen/Sterbekassen
Um Ansprüche in privaten Versicherungen geltend zu machen, benötigen Sie:
- Sterbeurkunde
- Versicherungspolice
- Vollmacht für das Bestattungshaus zur Bearbeitung des Antrags
Berufsgenossenschaft
Berufsgenossenschaften zahlen nur, wenn der Tod im ursächlichem Zusammenhang mit der Arbeit eingetreten ist, beispielsweise bei einem Arbeitsunfall. Die Meldung bei der Berufsgenossenschaft erfolgt in der Regel durch den Arbeitgeber.
Soziales Entschädigungsrecht
Stirbt ein rentenberechtigter Beschädigter (z.Bsp. ehemaliger Vertriebener) wird unter bestimmten Voraussetzungen ein Sterbegeld in dreifacher Höhe der Versorgungsbezüge ausgezahlt, die ihm für den Sterbemonat zustanden.
Hinterbliebenenrente
Bevor der Rentenantrag bearbeitet wird, sollte zuerst der Antrag auf eine dreimonatige Überbrückungszahlung gestellt werden. Dabei handelt es sich um eine Vorschusszahlung, die nicht zurückgezahlt werden muss. Sie dient zur Überbrückung der Dauer der Rentenberechnung. Der Antrag auf Hinterbliebenenrente muss vier Wochen nach Eintritt des Sterbefalls im Gemeinde- oder dem städtischen Rentenamt gestellt werden. Sei benötigen folgende Unterlagen:
Witwen-/Witwerrenten:
- Familienbuch und Sterbeurkunde
- gültiger Personalausweis/Pass
- Kontodaten des Antragsteller
- Versicherungsunterlagen des Verstorbenen
- letzter Rentenanspassungsbescheid des Antragstellers Verstorbener oder Witwer?
- Flüchtlingsausweise
- Geburtsurkunde der Kinder, falls Babyjahre noch nicht aktenkundig (ab Jahrgang 1921)
Waisenrente:
- Geburtsurkunde
- ab 18. Lebensjahr Berufsausbildungs-, Schul– oder Studienbescheinigung
Betriebsrente
Einige Unternehmen zahlen eine Betriebsrente. Zur Geltendmachung benötigen Sie, die Lohnsteuerkarte, Heiratsurkunde (Kopie) und die Sterbeurkunde.
Beamten-Beihilfe
Verstorbene, die in einem Beamtenverhältnis standen, haben oft einen Anspruch auf Beihilfen. Die zuständigen Personalberatungsstellen bzw. Besoldungsämter können weiterhelfen.
Weitere Leistungsträger
Es gibt derzeitig eine Vielzahl von Vorsorgeversicherungen, Leistungsträgern und Sterbekassen. Sollten Sie Fragen zu einem bestimmten Leistungsträger haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.

